Autor Nachricht

Foren-Übersicht  ~  Kennenlern-Thread

Thema: Bier ab 18

Bier ab 18: Humbug oder nackte Realität?

Ich bin fest davon überzeugt, dass jegliche Sorte Alk ab dem 1.1.08 ab 18 ist  
30%
  [ 3 ]  30%
 
Ich nicht.  
70%
  [ 7 ]  70%
 

Stimmen insgesamt : 10
Gloimann
Verfasst am: 01.01.2008, 15:20
Anmeldedatum: 04.09.2006 Beiträge: 501 Wohnort: Pinneberg
Ich halts ja für schwachsinn. Nichts als ein bescheuertes Gerücht. ^^
ohyeah
Verfasst am: 01.01.2008, 18:19
Anmeldedatum: 17.07.2006 Beiträge: 1901 Wohnort: Bankenhausen
Gelöste Frage ---> Nächste Frage »

Stimmt es eigentlich dass Alkohol ab dem 01.01.2008 erst ab 18 Jahren verkauft wird?

Nein, denn die Bierbrauer würden allesamt Pleite gehen, weil sich kein Bier 18 Jahre lang hält. Idea



@Gloimann: Nochmal Glück gehabt Du alter Suffkopp! Wink

Kwelle: Qwalle
Dannie Darko
Verfasst am: 05.01.2008, 18:07
Anmeldedatum: 08.10.2006 Beiträge: 303 Wohnort: Heide
cool, letztens hab ich mir beim griechen n kräusen bestellt und nich bekommen, weil die fest davon überzeugt waren, es sei ab 18.. und das war noch letztes jahr ^^
RockyHorror
Verfasst am: 07.01.2008, 17:18
Anmeldedatum: 16.07.2006 Beiträge: 252 Wohnort: RuhrP.O.T.T.
wäre ich noch keine 18 würde ich mir wohl Sorgen machen und daran verzweifeln, aber so ist es mir ja auch voll egal. Allerdings werde ich trotzallem beim "Alkoholkauf" jedes mal nach meinem Ausweis gefragt. Einmal wollte die Kassiererin mir trotzdem den Alkohol nicht geben und ich meinte zu ihr: "Aber ich bin doch 19 (also damals war ich noch 19 haha)" und sie schaute noch mal auf meinen Ausweis und meinte: "Ah, habe ich mich vertan" und gab mir den Mist.

so ist das wohl...ein fluch und ein segen...haha
Donna Darko
Verfasst am: 28.01.2008, 18:31
Anmeldedatum: 23.03.2007 Beiträge: 888
ähm leute:


jeglicher alkohol (und damit auch bier) und zigaretten sind seit dem 1. september 2007 (also schon seit letztem jahr) ab achtzehn!!

ist kein witz, ich arbeite in einem supermarkt und darf keinen alkohol an jugendliche unter 18 verkaufen!
das wissen die meisten aber nicht und denken dann immer, dass ich sie ver*****en will, aber es ist wirklich so!
JaRaDa
Verfasst am: 28.01.2008, 19:19
Moderator Anmeldedatum: 14.07.2006 Beiträge: 1175 Wohnort: Kaltenkirchen
So verdammt nochmal!

Damit das Gerücht ein für alle mal aus der Welt (zumindest aus diesem Forum) verbannt wird, hier das Jugendschutzgesetzt §9 zum Thema Alkoholische Getränke:

Zitat:
§ 9 Alkoholische Getränke
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen

1.
Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche,
2.
andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren


weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.
(2) Absatz 1 Nr. 2 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person begleitet werden.
(3) 1In der Öffentlichkeit dürfen alkoholische Getränke nicht in Automaten angeboten werden. 2Dies gilt nicht, wenn ein Automat

1.
an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
2.
in einem gewerblich genutzten Raum aufgestellt und durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche alkoholische Getränke nicht entnehmen können.

3§ 20 Nr. 1 des Gaststättengesetzes bleibt unberührt.
(4) 1Alkoholhaltige Süßgetränke im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3 des Alkopopsteuergesetzes dürfen gewerbsmäßig nur mit dem Hinweis "Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugendschutzgesetz" in den Verkehr gebracht werden. 2Dieser Hinweis ist auf der Fertigpackung in der gleichen Schriftart und in der gleichen Größe und Farbe wie die Marken- oder Phantasienamen oder, soweit nicht vorhanden, wie die Verkehrsbezeichnung zu halten und bei Flaschen auf dem Frontetikett anzubringen.
Donna Darko
Verfasst am: 28.01.2008, 19:38
Anmeldedatum: 23.03.2007 Beiträge: 888
für einige supermärkte und gasstätten gibt es aber ausnahmeregelungen, dass alles erst ab 18 verkauft werden darf!
JaRaDa
Verfasst am: 28.01.2008, 22:08
Moderator Anmeldedatum: 14.07.2006 Beiträge: 1175 Wohnort: Kaltenkirchen
Keine Gesetztlichen wie du oben siehst, das legen die Supermärkte anscheinend für sich selbst fest... Rolling Eyes

Ich bekomm eh schon so ziemlich alles was ab 18 ist. Wink
Donna Darko
Verfasst am: 29.01.2008, 12:52
Anmeldedatum: 23.03.2007 Beiträge: 888
mh, keine ahnung, jedenfals darf ich seit september keinen alk mehr an unter achtzehnjährige verkaufen...

ist schon lustig, was die sich immer so einfallen lassen, um doch dran zu kommen ("ich hab beim chef angerufen, ich bekomm den!" -von wegen! Rolling Eyes )
NinjaRike
Verfasst am: 17.03.2008, 07:09
Anmeldedatum: 17.03.2008 Beiträge: 8
Ich weiß nur, dass wenn se in Discos Alk erst ab 18 machen, dann gehen die aber Pleite ... ich seh das ja von meiner Stammdisco... bis 12 sind da die unter 18 jährigen drin und des auch nur, weil Freitags Doubble Time is und die sich betrinken können. Ab 2 Uhr sind dann auch die über 18 da ... des heißt die Disco wird leer sein bis 2,wenn se des Alkoholverbot wirklich durchziehen...

Beiträge der letzten Zeit anzeigen:  

Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Nächstes Thema anzeigen: Geburtstagsgrüße
Vorheriges Thema anzeigen: In welcher Zeit würdet Ihr gerne leben?
Seite 1 von 1
Neues Thema eröffnen

Gehe zu:  

Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.