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Thema: Massenschlägerei auf der Intensivstation |
ohyeah |
Verfasst am: 18.05.2008, 20:53 |
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Anmeldedatum: 17.07.2006
Beiträge: 1901
Wohnort: Bankenhausen
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Zitat: Iserlohn
Massenschlägerei auf der Intensivstation
Iserlohn (RPO). Nach dem Tod einer Frau ist es auf der Intensivstation einer Klinik im nordrhein-westfälischen Iserlohn zu einer Massenschlägerei zwischen Angehörigen und der Polizei gekommen. Unmittelbar nach dem Tod der Frau hatten 15 Verwandte zu randalieren begonnen. Per Handy riefen sie Verstärkung, bis 40 Personen an der Schlägerei beteiligt waren.
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Störung der Totenruhe + Widerstand gegen die Staatsgewalt
Zitat: § 168 Störung der Totenruhe
(1) Wer unbefugt aus dem Gewahrsam des Berechtigten den Körper oder Teile des Körpers eines verstorbenen Menschen, eine tote Leibesfrucht, Teile einer solchen oder die Asche eines verstorbenen Menschen wegnimmt oder wer daran beschimpfenden Unfug verübt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer eine Aufbahrungsstätte, Beisetzungsstätte oder öffentliche Totengedenkstätte zerstört oder beschädigt oder wer dort beschimpfenden Unfug verübt.
(3) Der Versuch ist strafbar.
Bye bye und gute Reise!!!
In Österreich gibts dafür 6 Monate oder Geldstrafe  |
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JaRaDa |
Verfasst am: 18.05.2008, 20:56 |
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Moderator
Anmeldedatum: 14.07.2006
Beiträge: 1175
Wohnort: Kaltenkirchen
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Zitat: eine tote Leibesfrucht
Leibesfrucht, was für ein furchtbares Wort!
Kranke Typen sind das... |
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